Nachhaltigkeitsanforderungen an Bauprodukte in der EU-Taxonomie

Alle Fragen zur EU-Taxonomie-Konformität auf einen Blick beantwortet.

Die proca EU-Taxonomie-Deklaration bietet allen am Bau beteiligten Akteuren eine Übersicht, wie ein Produkt zur EU-Taxonomie-Bauzertifizierung beiträgt. Eine einfache, strukturierte und BIM-kompatible Darstellung der erforderlichen Produktdaten schafft klare Orientierung und Planungssicherheit.

Mit proca stellen Sie sicher, dass Ihre Produkte alle relevanten Anforderungen erfüllen. Dies spart Zeit, schafft Glaubwürdigkeit und ermöglicht eine transparente Darstellung der Produkteigenschaften.

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Versionen der EU-Taxonomie

Seit Januar 2022 sind einige Aspekte der EU-Taxonomie-Verordnung (aus Juni 2020) bereits in Kraft, darunter sowohl Ziele zur Reduzierung der Umweltauswirkungen des Bausektors als auch konkrete Kriterien für nachhaltige industrielle Tätigkeiten. Insgesamt wurden sechs Nachhaltigkeitsziele formuliert, um die Nachhaltigkeit der Industrie zu steigern: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung von Umweltverschmutzung und Schutz von Ökosystemen und Biodiversität. Bauprojekte sowie bestehende Gebäude in den Bereichen Neubau, Sanierung und Erwerb sowie Besitz können als EU-Taxonomie-konform zertifiziert oder geprüft werden.

Für den Bausektor wurden drei mögliche Hauptziele definiert: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel und Kreislaufwirtschaft. Für das Hauptziel muss ein wesentlicher Beitrag durch definierte Kriterien geleistet werden. Für die übrigen fünf Umweltziele müssen DNSH-Kriterien erfüllt werden. Diese DNSH-Kriterien (Do-No-Significant-Harm, abgekürzt DNSH) folgen dem Prinzip, dass Maßnahmen und Aktivitäten zum jeweiligen Umweltziel beitragen müssen, ohne den anderen Umweltzielen entgegenzuwirken. Darüber hinaus müssen bei jeder wirtschaftlichen Tätigkeit Mindestschutzmaßnahmen eingehalten werden.

Grundsätzlich sind viele der in der EU-Taxonomie enthaltenen Punkte auch Teil der DGNB-Zertifizierung. Das bedeutet, dass bei einer DGNB-Zertifizierung eine zusätzliche EU-Taxonomie-Prüfung nur einen vergleichsweise geringen Aufwand hinsichtlich der Nachweise für die einzelnen Kriterien erfordert, da ein Großteil der benötigten Daten bereits durch die DGNB-Bewertung vorliegt.

Kriterien der EU-Taxonomie die Bauprodukte betreffen

Folgende Kriterien stellen konkrete Anforderungen an einzelne Produkte und sind daher für Bauprodukthersteller besonders wichtig:

Kriterium DNSH Umweltverschmutzung

Innerhalb dieser Kriterien liegt der Fokus auf der Bewertung der Materialgesundheit der Produkte, insbesondere im Hinblick auf Emissionen. Dies führt zu spezifischen Emissionsgrenzwerten für einzelne Produktgruppen. Der Schwerpunkt liegt insbesondere auf Formaldehyd sowie nachgewiesenen krebserregenden (VOC 1A) und vermutlich krebserregenden (VOC 1B) VOC-Emissionen. Produkte, die als EU-Taxonomie-konform gelten möchten, müssen in der Regel die gleichen Anforderungen erfüllen, die erforderlich sind, um die Qualitätsstufe 4/4 gemäß DGNB Version 2023 im Rahmen des DGNB-Kriteriums ENV 1.2 zu erreichen.
Die Kriterien der EU-Taxonomie bewerten den SVHC-Gehalt eines Produkts. Wenn SVHC-Werte über 0,1 % der Masse festgestellt werden, muss eine Dokumentation mit der genauen Konzentration vorgelegt werden. Wenn das Produkt keine SVHC enthält, kann dies entweder durch eine entsprechende Dokumentation (Herstellererklärung oder Sicherheitsdatenblatt) nachgewiesen werden, in der der SVHC-Gehalt mit weniger als 0,1 % angegeben wird. Dieselbe Anforderung gilt derzeit auch für Bauprojekte, die das QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) in Verbindung mit der KFN-Förderung (Klimafreundlicher Neubau) erhalten möchten.
Der CMR-Gehalt von Produkten wird ebenfalls bewertet. Dazu gehören H340, H340i, H350, H350i, H360 und H360i. Wenn der Massenanteil dieser Stoffe höher als 0,1 % ist, muss eine Dokumentation mit dem genauen Prozentsatz vorgelegt werden.

In den proca-Erklärungen von EPEA wird das EU-Taxonomie-Kriterium DNSH Umweltverschmutzung mit einem Ergebnis von "konform" oder "nicht konform" dargestellt. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten, werden mit "keine Anforderung" ausgewiesen.

Kriterium DNSH Wasser

Innerhalb dieses Kriteriums liegt der Fokus der Bewertung auf der Bestimmung der Effizienz der Wassernutzung im Gebäude selbst. Dazu gehört beispielsweise die Wasserflussrate bestimmter Produkte, die in einem Gebäude installiert und genutzt werden (z. B. Duschen oder Armaturen). Diese Effizienzen werden innerhalb von proca bewertet. In Übereinstimmung mit den DNSH-Kriterien zur Umweltverschmutzung gelten ähnliche Anforderungen für Produkte, deren Wassereffizienz gemäß den DGNB-Kriterien ENV 2.2 bewertet wurde.

In den proca-Erklärungen von EPEA wird das EU-Taxonomie-Kriterium DNSH Wasser mit einem Ergebnis von "konform" oder "nicht konform" bewertet. Produkte, für die keine Anforderungen in diesem Kriterium gelten, werden mit "keine Anforderung" ausgewiesen.

Weitere Kriterien der EU-Taxonomie

Neben den genannten Kriterien gibt es einige Kriterien, auf die Bauprodukte indirekt Einfluss haben. Da es jedoch keine spezifischen Anforderungen an die Produktqualität gibt, werden diese Kriterien in den proca-Erklärungen nicht behandelt.

Kriterium DNSH Kreislaufwirtschaft

Innerhalb dieses Kriteriums soll die Kreislauffähigkeit des Gebäudes bewertet werden, einschließlich der Frage, ob Abbruchabfälle recycelt oder wiederverwendet werden können. Zu diesem Zweck können einzelne Produkte, die selbst kreislauffähig gestaltet sind und am Ende der Lebensdauer des Gebäudes recycelt oder wiederverwendet werden können, zu einer Gesamtbewertung beitragen. Da es jedoch keine Anforderungen auf produktspezifischer Ebene gibt, wird dieses Kriterium in den proca-Erklärungen nicht bewertet.

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